Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Allgemeines 

 

 

Für die Arbeiten an Bauwerken gelten die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches, sowie die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB). Der Auftraggeber hat bei Arbeitsbeginn der Firma T. Hackenberg Bedachungen einen kostenlosen Wasser- und Stromanschluss zur Ausführung der Arbeiten zur Verfügung zu stellen. Genehmigungen sind im Allgemeinen vom Auftraggeber einzuholen, außer dies wurde anders vereinbart.

 

 

II. Geltung 

 

 

Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen, einschließlich erbrachter Beratungsleistungen. Hiermit werden abweichenden Bedingungen des Auftraggebers widersprochen, sofern diese nicht schriftlich vereinbart wurden. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen kommen auch dann zum Tragen, wenn die Firma T. Hackenberg Bedachungen nicht ausdrücklich darauf hingewiesen hat, da diese jederzeit auf Verlangen vorgelegt werden können.

 

 

III. Termine und Lieferung 

 

 

Aufgrund von unvorhersehbaren Umständen (Wetter, Lieferschwierigkeiten…) sind Liefer- und/oder Fertigstellungstermine grundsätzlich unverbindlich, außer diese wurden ausdrücklich schriftlich bestätigt und es gelten keine Umstände oder Bedingungen, die nicht im Verschulden der Firma T. Hackenberg Bedachungen  liegen (z.B. Wetterbedingungen). Im Falle von schlechtem Wetter ist eine angemessene verlängerte Frist in Absprache mit dem Auftraggeber zu erteilen. Sollten Zusatzleistungen vereinbart werden, so verlängert sich der schriftlich vereinbarte Fertigstellungstermin um die dafür benötigte Zeit. Fehlende Lieferungen und Genehmigungen können ebenfalls den Fertigstellungstermin hinauszögern. Sollte dem Auftraggeber durch die Ausdehnung des Fertigstellungstermins Schäden entstanden sein, so können diese nur geltend gemacht werden, wenn dieser Termin schriftlich vereinbart worden ist und eine angemessene Nachfrist vom Auftraggeber eingeräumt wurde. Bei Lieferungen und Ausführung der vereinbarten Arbeiten hat der Auftraggeber für ausreichend Platz zur Auffahrt des Grundstückes zu sorgen. Ebenso sind alle Hindernisse im Ausführungsbereich vom Auftraggeber zu entfernen, um einen reibungslosen Arbeitsablauf sicher zu stellen.

 

 

IV. Preise 

 

 

Unsere Kostenvoranschläge haben eine Gültigkeitsdauer von 2 Wochen ab Ausstellungsdatum, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Alle Preise sind freibleibend. Alle Preise für gewerbliche Kunden sind netto zuzüglich der derzeit geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Privatkunden haben einen Endpreis inklusive der derzeit geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

 

 

 

V. Leistungsänderungen und zusätzliche Leistungen 

 

 

Leistungsänderungen und zusätzliche Leistungen können jederzeit einvernehmlich zwischen den Parteien vereinbart werden. Die Parteien müssen sich über den Umfang der Änderung sowie über den vom Auftraggeber zu zahlenden Preis einigen. Sollten Zusatzleistungen vereinbart werden, so kann es zu einer zeitlichen Verlängerung der Baustelle kommen. Sollten die Parteien zu keiner Einigung über die Höhe der Nachtragsvergütung erzielt haben und hat der Auftraggeber die Ausführung der Änderung einseitig angeordnet, dann bemisst sich der Vergütungsanspruch der Firma T. Hackenberg Bedachungen für die geänderte/zusätzliche Leistung nach den tatsächlich erforderlichen Kosten mit angemessenen Zuschlägen für allgemeine Geschäftskosten, Wagnis und Gewinn. 

 

 

VI. Bauabnahme 

 

 

Der Auftraggeber ist verpflichtet, das vertragsmäßig hergestellte Werk abzunehmen, sofern nicht nach der Beschaffenheit des Werkes die Abnahme ausgeschlossen ist. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden. Das Werk gilt als abgenommen, wenn der Auftragnehmer dem Auftraggeber nach Fertigstellung des Werks eine angemessene Frist zur Abnahme gesetzt hat und der Auftraggeber die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert hat. Auf diese Rechtsfolge hat der Auftragnehmer den Auftraggeber in Textform hinzuweisen. 

 

 

VII. Eigentumsvorbehalt 

 

 

Bis zur vollständigen Bezahlung von gelieferten und/oder eingebauten Waren bleiben diese im Eigentum der Firma T. Hackenberg Bedachungen . Sollten die gelieferten und/oder eingebauten Waren Bestandteil des Grundstücks geworden sein, so gestattet der Auftraggeber bei Nichteinhaltung des Zahlungstermins oder unvollständiger Zahlung der Firma T. Hackenberg Bedachungen, diese wieder auszubauen, sofern diese ohne wesentliche Beeinträchtigung wieder ausgebaut werden können und somit wird das Eigentum wieder zurückgegeben. Dabei entstehende Kosten werden nur von dem Auftraggeber getragen. Bei unmöglicher Demontage von nicht bezahlter Ware, geht für diesen Wert ein Eigentumsvorbehalt an die Firma T.Hackenberg Bedachungen über.

 

 

VIII. Stornierung eines Auftrages

 

 

Sollte es zu einer Stornierung eines Auftrages ohne Verschulden der Firma T. Hackenberg kommen, so trägt der Auftraggeber alle Kosten, die bis dahin entstanden sind, wie z.B. Rückgabe von nicht lagerfähiger Ware. Es wird eine Stornierungsrechnung erstellt.

 

 

IX. Widerruf eines Auftrages 

 

 

Der Auftraggeber hat das Recht innerhalb von 14 Tagen ohne Angaben von Gründen seinen Auftrag zu widerrufen. 

Einzelheiten zum Widerruf, sowie dessen Folgen findet der Auftraggeber unter folgendem Link : 

 

 

 

 

 

 

X. Zahlungsbedingungen

 

 

Alle offenen Rechnungsbeträge sind innerhalb von 7 Tagen zu begleichen. Skonto- oder Angebotsabzüge, falls nicht auf der Rechnung vermerkt, müssen gesondert vereinbart werden. Es gilt kein allgemeines Skontorecht. Sollte das definierte Zahlungsziel überschritten werden, so kommt der Auftraggeber automatisch in Verzug, ohne dass eine Mahnung ausgestellt werden muss. Die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches in der jeweils gültigen Fassung kommen dann zum Tragen. Mehrarbeit oder Zusatzleistungen über den Kostenvoranschlag hinaus werden vor Ausführung der Arbeiten mit dem Auftraggeber abgesprochen und sind deshalb dann auch zu bezahlen. Anzahlungsrechnungen für geliefertes Material oder bereits geleistete Arbeiten aus einem größeren Projekt müssen nicht gesondert vereinbart werden und können jederzeit von uns gestellt werden. Es bedarf dann einer Abschlussrechnung. 

 

 

XI. Gewährleistung 

 

 

Es gilt eine Gewährleistung für alle Bauleistungen von 4 Jahren. Gewährleistungen oder Garantien auf Produkte sind Herstellerabhängig und bei diesem zu erfragen. Die Gewährleistung auf Bauleistungen beginnt nach Abnahme oder Ingebrauchnahme durch den Auftraggeber. Die Mängelansprüche des Auftraggebers bei Mängeln der Bauleistung richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen (§633ff, BGB) Alle durch den Auftraggeber festgestellten Mängel müssen unverzüglich und innerhalb einer angemessenen Zeit schriftlich bei der Firma T. Hackenberg Bedachungen angezeigt werden. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb von 14 Tagen nach Abnahme oder Ingebrauchnahme angezeigt werden. Der Auftraggeber hat hier eine angemessene Frist für die Mängelbegutachtung und Mängelbeseitigung einzuräumen. Sollte die Mängelanzeige außerhalb einer angemessenen Zeit angezeigt werden, so erlischt der Anspruch auf Mängelbeseitigung. (§634a, BGB) Ausgeschlossen von der Gewährleistung sind Mängel, die der Auftraggeber vertreten kann, z.B. durch falsche Inanspruchnahme, durch höhere Gewalt verursacht und/oder nicht im Verschulden (nicht mit Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit) der Firma T. Hackenberg Bedachungen und deren Mitarbeiter liegen. Eine Preisminderung ist erst dann möglich, wenn eine berechtigte Anzeige von Mängeln und deren Beseitigung unmöglich oder mit unverhältnismäßigem Arbeitsaufwand verbunden ist. Hierfür ist ein Sachverständiger der Handwerkskammer hinzuzuziehen. 

 

 

XII. Rücknahme von Waren 

 

 

Im Allgemeinen gilt das Widerrufsrecht. Übrig gebliebenes Material wird von der Firma T. Hackenberg Bedachungen zurückgenommen und mit der Abschlussrechnung verrechnet, sofern die Arbeiten von der Firma T. Hackenberg Bedachungen ausgeführt wurden. Sollte der Auftraggeber nur Waren ohne Dienstleistung kaufen, so sind übrig gebliebene Waren innerhalb von 3 Monaten unbeschädigt und im Originalgebinde (falls bei Lieferung im Gebinde) zurück zu geben. Sollten bei der Rücknahme Kosten entstehen, da die Ware z.B. nicht lagerfähige Ware beim Händler ist, so trägt diese der Auftragnehmer.

 

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